In Berlin hat man sich in den Koalitionsverhandlungen der neuen regierenden Parteien auf eine Erhöhung der Grunderwerbsteuer auf 5% verständigt. Diese wird zum 01.04.2012 in Kraft treten. Der Steuersatz lag seit 2009 wie in Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und dem Saarland bei 4,5%.
In Brandenburg gilt der Steuersatz von 5% bereits seit 2011. Einige andere Bundesländer erheben spätestens ab diesem Jahr ebenfalls 5%. Nur in Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen sind es lediglich 3,5%.
Für Privat-Haushalte mit weniger Geld wird die Bildung von Wohneigentum stärker gefördert: Das KfW-Wohneigentumsprogramm 124 unterstützt den Bau oder Erwerb von selbst genutzten Eigenheimen und Eigentumswohnungen in Deutschland durch zinsgünstige Darlehen.
Durch das KfW-Programm wird der maximale Finanzierungsanteil der Gesamtkosten ab 2012 von 30% auf 100% erhöht, der Förderhöchstbetrag wird von 75.000 auf 50.000 € verringert.
Gefördert wird der Bau oder Erwerb von selbst genutzten Eigenheimen oder Eigentumswohnungen. Dabei werden folgende Kosten berücksichtigt: Beim Bau einer Immobilie die Kosten des Baugrundstücks (Erwerb darf bei Antragseingang nicht länger als sechs Monate zurückliegen), Baukosten einschließlich Baunebenkosten und die Kosten der Außenanlagen.
Beim Immobilienerwerb der Kaufpreis einschließlich der Kaufpreisnebenkosten und eventuell anfallende Modernisierungs-, Instandsetzungs- und Umbaukosten.
Ab Januar 2012 ist eine Förderung von allgemeinen Instandsetzungs- oder Modernisierungsmaßnahmen über das KfW-Wohnraum Modernisieren nicht mehr möglich. Das entsprechende Programm 141 wurde Ende 2011 eingestellt.
Zinsgünstige Kredite gibt es ab dem 01.01.2012 nur noch für Maßnahmen, welche die Energieeffizienz verbessern. Für energetische Sanierungsmaßnahmen wie z. B. Dämmung, Fensteraustausch, Heizungserneuerung oder Lüftungseinbau, die unter Berücksichtigung der Energieeinsparverordnung (EnEV2009) durchgeführt werden, kann das Programm Energieeffizient Sanieren 151 genutzt werden. Es bietet einen langfristig zinsgünstigen Kredit in Höhe von bis zu 75.000 Euro pro Wohneinheit. Dieser kann auch für den Kauf eines frisch sanierten Gebäudes oder einer Eigentumswohnung, die dem Standard eines KfW-Effizienzhauses entsprechen, eingesetzt werden.
Als zweite Möglichkeit statt des zinsgünstigen Kredits fördert die KfW im Programm Energieeffizient Sanieren 430 die Sanierung bzw. den Kauf mit einem Zuschuss, der geringer ausfällt, dafür aber nicht zurückgezahlt werden muss. Dieser Zuschuss kann unter Umständen auch für Einzelmaßnahmen wie Fenstererneuerung oder Heizungsneubau gewährt werden.
Entgegen ihrer ursprünglichen Ankündigung führt die KfW die Förderung von altersgerechtem Umbau auch 2012 fort. Das Programm 155 läuft doch noch weiter und fördert alle Baumaßnahmen, die zu einer Barriere-Reduzierung führen, z. B. Nachrüstung von Aufzügen, Optimierung des Wohnungszuschnitts, Einbau von Rampen oder Anpassung der Sanitärräume. Förderfähig ist ebenso der Kauf einer frisch altersgerecht umgebauten Immobilie. Der maximale Kreditrahmen beträgt dabei 100% der förderfähigen Kosten von bis zu 50.000 € pro Wohneinheit.
Diese Förderung kommt Eigentümern oder Vermietern zugute. Aber auch ein Mieter kann mit Zustimmung seines Vermieters umbauen und die Fördermittel nutzen.
Auch beim altersgerechten Umbau gibt es die Möglichkeit, alternativ zum Kreditprogramm Zuschüsse für entsprechende Maßnahmen zu beantragen.
Am 01.01.2012 ist die Neufassung des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) in Kraft getreten. Eigenheimbesitzer, die ab diesem Stichtag ihre neue Photovoltaikanlage ans Netz anschließen lassen und Solarstrom liefern, erhalten bei kleinen Anlagen nur noch eine um 15% reduzierte Einspeisevergütung von 24,43 Cent je Kilowattstunde. Mitte des Jahres wird die nächste Absenkung erfolgen.
Neben den Einspeisevergütungen bestehen aber noch diverse andere Fördermöglichkeiten. Der zinsgünstige Kredit zur Solarförderung bei der KfW ist hier in erster Linie zu nennen. Aber auch das BAFA bietet Fördermöglichkeiten für die Errichtung einer Photovoltaikanlage an. Außerdem werden hier auch weitere Systeme wie etwa thermische Solaranlagen oder Wärmepumpen gefördert, die erneuerbare Energien nutzen.